Geschichte

Im Januar 1988 trafen in Zürich sich erstmals die reformierten Kirchenjuristinnen und Kirchenjuristen der Schweiz, um den Dialog untereinander zu fördern.

Insbesondere ging es um die Erörterung konkreter Fragen des Kirchenrechts und des Gemeindeaufbaus und um einen Erfahrungsaustausch. Die Teilnehmenden stellten sich die Frage, wie Juristinnen und Juristen sich und die Mittel des Rechts so in die Kirche einbringen können, «dass Kirchenrecht als dienender Teil des ganzen Organismus zugunsten des kirchlichen Auftrages wirksam und als Hilfe für Verkündigung, Seelsorge, Diakonie und Lehre erlebbar wird». Es bestand der Wunsch nach weiteren Begegnungen, so dass in den Jahren 1989 bis 1991 weitere Treffen stattfanden, an denen im kleinen Kreis nun auch Referate gehalten wurden.

Schon bald zeigte sich, dass es einem losen Zusammenschluss von Interessierten nicht möglich war, gegenüber Institutionen und den Landeskirchen die Anliegen des Kirchenrechts wirkungsvoll zu vertreten. Deshalb wurde anlässlich des Treffens vom 27. Januar 1992 auf Schloss Münchenwiler die Gründung der Schweizerischen Vereinigung für Evangelisches Kirchrecht (SVEK) beschlossen. Sieben der Anwesenden erklärten ihre Gründungmitgliedschaft.

Die Generalversammlung der SVEK vom 25. Januar 1996 ermächtigte den Vorstand, das Projekt eines Schweizerischen Jahrbuchs für Kirchenrecht, das ein oder zweijährlich erscheinen solle, weiterzuverfolgen. Gedacht war an die Publikation von Tagungsreferaten, Berichten sowie an die Besprechung von Urteilen und Literatur.

Mittlerweile zählt die SVEK 97 Mitglieder. Sie schätzt sich glücklich, seit 1988 ununterbrochen eine Jahrestagung mit bis 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchführen zu können. Dank der unermüdlichen Arbeit des geschäftsführenden Herausgebers Dr. Dieter Kraus erscheint seit 1996 das Jahrbuch für Schweizerisches Kirchenrecht ganz im Sinn seiner Schöpfer.

Verfasst von Martin Röhl, SVEK
2019

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