Die Jahrbücher der SVEK
Das Schweizerische Jahrbuch für Kirchenrecht (SJKR) befasst sich mit der ganzen Breite des Kirchenrechts, angefangen mit dem Recht der evangelisch-reformierten Kirchen sowie der römisch-katholischen Kirche und ihrer Kantonalkirchen, sodann dem Staatskirchenrecht, d.h. denjenigen staatlichen Rechtssätzen, die Religion und Kirche betreffen, und bezieht auch religionsrechtliche Fragestellungen ein, die sich aus der zunehmenden Bedeutung ausserchristlicher Religionen in der Schweiz ergeben.
Beiheft 1 (1997)
Band 1 – Dieter Kraus:
Kirchen in der Stadt – Gesellschaftlicher Wandel und Rechtsgestalt einer evangelisch-reformierten Kirche am Beispiel Basel-Stadt
Vorbemerkungen (Christoph Winzeler)
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dieses Beihefts
Herausgeber des Schweizerischen Jahrbuchs für Kirchenrecht
Aufsätze
Esther Menge-Meier (Chur) und Georg H. Vischer (Basel): Glaubensgemeinschaft im urbanen Umfeld. Anforderungen an die rechtliche Ordnung einer Kirche aus theologischer Sicht
Christoph Winzeler (Basel): Die Partialrevisionen der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt von 1996. Ein Überblick
Christoph Winzeler (Basel): Besondere Dienste im Allgemeinen Priestertum. Überlegungen anhand der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt und der Diskussion um ihre Revision (1993–1995)
Ueli Friederich (Bern): Sinn und Aufgaben einer evangelischen Kirchenverfassung. Überlegungen aus rechtlicher Sicht
Felix Hafner (Basel): Die Revision der Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche Basel-Stadt im staatskirchenrechtlichen und ökumenischen Kontext
Textdokumentation
I. Entwurf der Juristischen Expertenkommission zur Revision der Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt vom 24. Februar 1995
II. Konsultativbeschlüsse der Synode vom 28. April 1995
III. Beschlüsse der Synode der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Stadt vom 19. Juni 1996 betreffend Partialrevisionen der Kirchenverfassung
IV. Materialien (Auswahl)
Beiheft 1 © Schweizerische Vereinigung für evangelisches Kirchenrecht
1997