Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Schweizerischen Vereinigung für Evangelisches Kirchenrecht (SVEK) steht gemäss Artikel 3 der Statuten namentlich folgenden natürlichen Personen offen:
- Juristinnen und Juristen, welche einen kirchlichen Dienst ausüben,
- Juristinnen und Juristen, die im Bereich des Kirchenrechts bzw. Staatskirchenrechts wissenschaftlich tätig sind,
- Personen, welche diese Statuten anerkennen und die erwähnten Zielsetzungen fördern möchten.
Willkommen sind somit nicht nur Juristinnen und Juristen!
Der jährliche Mitgliederbeitrag beläuft sich zurzeit auf 80 Franken für Einzelmitglieder und 120 Franken für Ehepaare. Im Jahresbeitrag inbegriffen ist das Schweizerische Jahrbuch für Kirchenrecht (SJKR) sowie der Tagungsbeitrag für die Jahrestagung der SVEK.